Dipl.-Ing. (FH) Michael Janssen
Beratender Ingenieur
Ingenieurbüro für Bauwesen
Oldenburger Str. 215
26180 Rastede

Tel.:   04402-597265
info@ingbuero-janssen.de

Sample Data-Articles

Wir erstellen Wärmeschutznachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude unter Berücksichtigung der Zonierung nach DIN V 18599, wenn erforderlich, für die Genehmigungsplanung.

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 04402-597265 oder schreiben Sie uns eine Email an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegen.

Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Wir beraten Immobilieneigentümer als Beratender Ingenieur grundsätzlich neutral und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen einzelner Hersteller oder ausführender Betriebe, zeigen Einsparpotenziale in Wohn- und Nichtwohngebäuden auf und erstellen produkt- und firmenneutrale Sanierungsvorschläge zu Bestandsimmobilien.
Ergänzend teilen wir Ihnen tagesaktuelle Förderprogramme mit.

Wir unterstützen als Sachverständiger die Antragsstellungen bei der KfW-Förderbank können zudem die für den Kreditantrag notwendigen Bestätigungen ausstellen.

Vor-Ort-Energieberatungsgebühren bei Wohngebäuden werden von der BAFA in bis zu einer Höhe von 1.100 EUR bezuschußt.

Download: Muster Energieberatungsbericht Wohnhaus (3,4MB)

Aber auch für Gewerbetreibende gibt es atraktive Zuschüsse.

Wir unterstützen Sie bei Sanierungsmaßnahmen von der Planung bis zur Abnahme von Bauleistungen.

Fragen Sie uns nach Ihren Möglichkeiten zur Energieeinsparung.

Wir sind zugelassen als Aussteller von Energieausweisen mit "dena-Gütesiegel"



Des Weiteren sind wir gelistet bei den Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes wie folgt:
-
Vor-Ort-Beratung (BAFA)
- Energetische Fachplanung von KfW-Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen
- Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen

 

Energieausweis WohngebäudeWir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude als Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei der KFW-Förderbank.

Wir empfehlen grundsätzlich, trotz der teilweise möglichen Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis, den Bedarfsausweis ausstellen zu lassen. Dieser Ausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis teurer, ist aber inhaltlich sehr viel ausführlicher und entspricht besonders bei älteren Immobilien mehr dem Gebäudezustand, als ein Ausweis, der allein auf Basis von Verbrauchsdaten erstellt wurde.
Weil ein Verbrauchsausweis zum wesentlichen Teil vom Nutzerverhalten der Bewohner der Immobilie abhängig ist, ist dieser nur bedingt aussagekräftig und teilweise nicht verläßlich.

Einergieausweis WohngebäudeDie Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum, sofern nicht Baumaßnahmen ausgeführt werden, die das Gebäude energetisch verändern.

Für Vor-Ort-Beratungen (BAFA) und für die Erstellung von Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude bitten wir um telefonische Anfrage.
Wir unterbreiten Ihnen dann ein Angebot, welches speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

Hinweise für Daten zur Erstellung von Energieausweisen auf Basis des Verbrauchs

Wohngebäude im Sinne der EnEV 2007 sind alle Wohngebäude mit bis zu höchstens 10 Prozent Gewerbeflächenanteil. Arztpraxen, Büros mit wohnähnlicher Nutzung werden wie Wohnungen behandelt.

Alle Angaben beziehen sich auf das gesamte Gebäude. Es wird immer der Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt und nicht für einzelne Wohnungen.

Die Wohnfläche ist die nach der Wohnflächenverordnung oder die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen zu ermitteln.
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist noch anzugeben, ob der Keller, wenn vorhanden, beheizt oder unbeheizt ist.

Leerstände der Wohnung oder auch von Teilbereichen innerhalb des Berechnungszeitraumes sind mitzuteilen.

Für die Verbrauchsabrechnung wird ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens drei Jahren benötigt. Daher ist es möglich, dass mehr als drei Abrechnungszeiträume erfasst werden müssen. Die Abrechnungszeiträume dürfen keine Lücken aufweisen.
Es ist eine taggenaue Angabe erforderlich.

Liegen keine Verbrauchsdaten von 3 Jahren vollständig vor, kann nur der Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden.

 

 
Unser Ingenieurbüro befaßt sich mit dem Entwurf, der Ausführungsplanung, der Bauleitung / Baubetreuung und der Abrechnung von Wohn- und Gewerbebauvorhaben.
Unser Ziel ist es 
alle am Bauvorhaben beteiligten Gewerke in der terminlichen Abfolge optimal aufeinander abzustimmen, so dass die Bauzeit möglichst gering gehalten werden kann und u.a. die durch die Bauphase bedingte finanzielle Doppelbelastung aus Miete und Hausbau möglichst kurz ausfällt.
Unsere Ingenieurleistungen umfassen die
Leistungsphasen 1-8 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Strompreise in 10 Jahren um 60 % gestiegen

Die Strompreise für private Verbraucher sind seit dem Jahr 2004 um rund 60 % gestiegen. Ein Musterhaushalt zahlt inzwischen 424 Euro mehr pro Jahr. Der Staatsanteil hat sich in der letzten Dekade mehr als verdoppelt und auch der Preisbestandteil, der bei den Energieversorgern bleibt, fällt heute fast doppelt so hoch aus.

BAFA-Förderung für Energiesparberatung

Im Rahmen des Programms „Vor-Ort-Beratung“ bezuschusst das BAFA die Beratung von Eigentümern durch Energieberater mit 800 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Insgesamt darf die BAFA-Förderung (einschließlich der Boni) höchstens 60 Prozent der Beratungskosten (brutto) betragen.

Interessantes

Mit alten Heizungsanlagen 30 % Energie sparen!
Schon wenige, einfache Maßnahmen an Kessel, Heizkörpern und Rohren senken den Verbrauch einer 20 Jahre alten Anlage um bis zu 30 %. Auf die richtige Dimensionierung, Steuerung und Pumpe kommt es an.

Go to top