Dipl.-Ing. (FH) Michael Janssen
Beratender Ingenieur
Ingenieurbüro für Bauwesen
Oldenburger Str. 215
26180 Rastede
Tel.: 04402-597265
info@ingbuero-janssen.de
Wir erstellen Wärmeschutznachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude unter Berücksichtigung der Zonierung nach DIN V 18599, wenn erforderlich, für die Genehmigungsplanung.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 04402-597265 oder schreiben Sie uns eine Email an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegen.
Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Wir beraten Immobilieneigentümer als Beratender Ingenieur grundsätzlich neutral und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen einzelner Hersteller oder ausführender Betriebe, zeigen Einsparpotenziale in Wohn- und Nichtwohngebäuden auf und erstellen produkt- und firmenneutrale Sanierungsvorschläge zu Bestandsimmobilien.
Ergänzend teilen wir Ihnen tagesaktuelle Förderprogramme mit.
Wir unterstützen als Sachverständiger die Antragsstellungen bei der KfW-Förderbank können zudem die für den Kreditantrag notwendigen Bestätigungen ausstellen.
Vor-Ort-Energieberatungsgebühren bei Wohngebäuden werden von der BAFA in bis zu einer Höhe von 1.100 EUR bezuschußt.
Download: Muster Energieberatungsbericht Wohnhaus (3,4MB)
Aber auch für Gewerbetreibende gibt es atraktive Zuschüsse.
Wir unterstützen Sie bei Sanierungsmaßnahmen von der Planung bis zur Abnahme von Bauleistungen.
Fragen Sie uns nach Ihren Möglichkeiten zur Energieeinsparung.
Wir sind zugelassen als Aussteller von Energieausweisen mit "dena-Gütesiegel"
Des Weiteren sind wir gelistet bei den Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes wie folgt:
- Vor-Ort-Beratung (BAFA)
- Energetische Fachplanung von KfW-Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen
- Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen
|
Wir empfehlen grundsätzlich, trotz der teilweise möglichen Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis, den Bedarfsausweis ausstellen zu lassen. Dieser Ausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis teurer, ist aber inhaltlich sehr viel ausführlicher und entspricht besonders bei älteren Immobilien mehr dem Gebäudezustand, als ein Ausweis, der allein auf Basis von Verbrauchsdaten erstellt wurde.
Für Vor-Ort-Beratungen (BAFA) und für die Erstellung von Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude bitten wir um telefonische Anfrage. |
| Hinweise für Daten zur Erstellung von Energieausweisen auf Basis des Verbrauchs |
Wohngebäude im Sinne der EnEV 2007 sind alle Wohngebäude mit bis zu höchstens 10 Prozent Gewerbeflächenanteil. Arztpraxen, Büros mit wohnähnlicher Nutzung werden wie Wohnungen behandelt.
Alle Angaben beziehen sich auf das gesamte Gebäude. Es wird immer der Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt und nicht für einzelne Wohnungen.
Die Wohnfläche ist die nach der Wohnflächenverordnung oder die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen zu ermitteln.
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist noch anzugeben, ob der Keller, wenn vorhanden, beheizt oder unbeheizt ist.
Leerstände der Wohnung oder auch von Teilbereichen innerhalb des Berechnungszeitraumes sind mitzuteilen.
Für die Verbrauchsabrechnung wird ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens drei Jahren benötigt. Daher ist es möglich, dass mehr als drei Abrechnungszeiträume erfasst werden müssen. Die Abrechnungszeiträume dürfen keine Lücken aufweisen.
Es ist eine taggenaue Angabe erforderlich.
Liegen keine Verbrauchsdaten von 3 Jahren vollständig vor, kann nur der Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden.
Mit alten Heizungsanlagen 30 % Energie sparen!
Schon wenige, einfache Maßnahmen an Kessel, Heizkörpern und Rohren senken den Verbrauch einer 20 Jahre alten Anlage um bis zu 30 %. Auf die richtige Dimensionierung, Steuerung und Pumpe kommt es an.